Die NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist Ihre spanische Identifikations- und Steuernummer. Sie brauchen sie für den Immobilienkauf, ein Bankkonto und die Steuern.
Wo beantragen Sie sie?
- Beim spanischen Konsulat in Ihrem Land, mit Termin.
- In Spanien bei der Oficina de Extranjería oder der Polizei, mit cita previa (Termin).
- Per Vollmacht: Ihr Anwalt kann die NIE mit einer notariellen Vollmacht für Sie beantragen.
Was bringen Sie mit?
- Das ausgefüllte Formular EX-15.
- Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis plus Kopie.
- Einen Grund für den Antrag, etwa eine Reservierung oder Kaufabsicht.
- Den Zahlungsnachweis der Gebühr (Formular 790, Code 012; ein kleiner Betrag).
Wie lange dauert es?
Mit Termin in Spanien erhalten Sie die Nummer oft am selben Tag oder nach wenigen Tagen. Über das Konsulat kann es einige Wochen dauern. Beginnen Sie deshalb rechtzeitig.
Wohnen Sie länger als drei Monate in Spanien, melden Sie sich als EU-Bürger zusätzlich im Registro Central de Extranjeros an.
Gern erledigen wir die NIE mit unseren Anwälten. Lesen Sie auch den Ablauf des Kaufs.